Wer aufgrund von Kindern in einer Partnerschaft das Arbeitspensum reduziert, trägt oft auch die langfristigen finanziellen Folgen. Immer mehr Paare suchen deshalb nach Lösungen, wie sich diese Nachteile fair verteilen lassen.
Als Anna und Marco ihr erstes Kind erwarteten, war vieles schnell entschieden. Anna würde ihr Arbeitspensum von 100 auf 50 Prozent reduzieren. Marco würde weiterhin Vollzeit arbeiten. Für beide fühlte sich das richtig an. Schliesslich verdiente Marco etwas mehr, und so liessen sich Betreuung und Beruf am einfachsten organisieren.
Erst Monate später fragte sich Anna: «Was bedeutet diese Entscheidung eigentlich für meine finanzielle Zukunft?» Beide waren überrascht, wie stark die Jahre mit tieferem Einkommen, weniger Beiträgen an die Pensionskasse und geringeren Möglichkeiten, eigenes Vermögen aufzubauen, ins Gewicht fallen.
Die grössten Kosten stehen auf keiner Rechnung
Viele Paare rechnen vor der Geburt eines Kindes aus, wie hoch die Betreuungskosten sein werden, wie stark eine grössere Wohnung ins Gewicht fällt und wie sie den tieferen Lohn auffangen können. Weniger offensichtlich sind die langfristigen Folgen eines reduzierten Arbeitspensums.
Wer über viele Jahre weniger arbeitet, verdient nicht nur weniger. Auch die Beiträge an die berufliche Vorsorge sinken, der Spielraum für die private Vorsorge wird kleiner und oft stagniert die berufliche Entwicklung. Über Jahrzehnte können daraus erhebliche Unterschiede entstehen.
Wer bei einem Vollzeitlohn von 100’000 Franken sechs Jahre zu 50 Prozent und danach zu 80 Prozent arbeitet, verliert je nach Pensionskasse rund 55’000 bis 90’000 Franken an Alterskapital – das bedeutet ab der Pensionierung jeden Monat zwischen 300 bis 500 Franken weniger Rente. Der Grund liegt im Koordinationsabzug bei der Teilzeit: Wer 50 Prozent arbeitet, verdient die Hälfte, zahlt aber nur für gut ein Drittel in die Pensionskasse ein. Die Vorsorge sinkt stärker als der Lohn.
Im Schweizer Durchschnitt erhalten Frauen im Ruhestand rund einen Drittel weniger Rente als Männer – dieser Gender Pension Gap entsteht fast vollständig in der zweiten Säule, nicht bei der AHV.
Dabei geht es nicht darum, ob ein bestimmtes Familienmodell richtig oder falsch ist. Die Frage lautet vielmehr: Wie können die finanziellen Folgen einer gemeinsamen Entscheidung auch gemeinsam getragen werden?
Familienarbeit ist eine wirtschaftliche Leistung
Wenn ein Elternteil beruflich zurücksteckt, kann der andere Partner häufig weiterhin Karriere machen und ein höheres Einkommen erzielen. Gleichzeitig übernimmt der Elternteil zu Hause Aufgaben, die sonst organisiert oder bezahlt werden müssten. Immer mehr Paare betrachten diese Arbeit deshalb nicht mehr als private Selbstverständlichkeit, sondern als gemeinsamen Beitrag zum Familienleben mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.
Wie gross diese Konsequenzen sind, zeigt die Forschung deutlich. In der Schweiz sinkt das Erwerbseinkommen der Mütter nach der Geburt des ersten Kindes im Schnitt um fast 60 Prozent im ersten Jahr und um rund 70 Prozent nach drei Jahren; bei den Vätern bleibt es nahezu unverändert. Fachleute nennen diesen dauerhaften Einkommensknick «Motherhood Penalty». Der Bundesrat hat ihn 2025 offiziell bestätigt. Er ist keine Frage der Leistung, sondern eine Folge davon, wer die Care-Arbeit übernimmt und dafür bei der bezahlten Arbeit zurücksteht.
Besonders deutlich wird der Effekt im Vergleich unter Frauen. Zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes verdienen Mütter im Schnitt noch immer rund 60 Prozent weniger als Frauen, die kinderlos geblieben sind.
Fairness kann viele Formen haben
Wie ein finanzieller Ausgleich erfolgt, ist sehr individuell. Manche Paare bauen Vermögen bewusst gemeinsam auf und verzichten darauf, streng zwischen «deinem» und «meinem» Geld zu unterscheiden. Andere sorgen dafür, dass der Elternteil mit dem kleineren Pensum regelmässig Geld in den eigenen Vermögensaufbau oder die private Vorsorge einzahlen kann. Wieder andere suchen einen Mittelweg.
Auch Einkäufe in die Pensionskasse, zusätzliche Einzahlungen in die Säule 3a oder gezielte Investitionen auf den Namen des betreuenden Elternteils können langfristige Unterschiede verkleinern. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Vermögen, Steuersituation, Pensionskasse, Familienmodell und Zivilstand spielen dabei ebenso eine Rolle wie die persönlichen Vorstellungen des Paares.
Entscheidend ist am Ende weniger das gewählte Modell als die Tatsache, dass die langfristigen Folgen einer Familiengründung gemeinsam besprochen und Konsequenzen daraus gezogen werden.
Auch die rechtliche Situation verdient Aufmerksamkeit
Gerade unverheiratete Paare unterschätzen häufig die rechtlichen Unterschiede gegenüber Ehepaaren. Fragen rund um Erbrecht, Begünstigungen in der Pensionskasse oder die Absicherung im Todesfall sollten deshalb frühzeitig geklärt werden.
Diese Unterschiede treffen vor allem den Elternteil, der sein Pensum reduziert hat – meist die Frau. Bei einer Trennung wird das während der Ehe aufgebaute Pensionskassenguthaben unter Ehepaaren hälftig geteilt. Unverheiratete Paare teilen nichts: Wer weniger eingezahlt hat, bleibt auf der tieferen Vorsorge sitzen. Einen Anspruch auf Unterhalt für sich selbst gibt es ohne Trauschein ebenfalls nicht, nur für die gemeinsamen Kinder.
Ähnlich im Todesfall. Stirbt der besserverdienende Partner, erhält die überlebende Partnerin ohne Trauschein keine AHV-Witwenrente. Aus der Pensionskasse fliesst eine Lebenspartnerrente nur, wenn das Reglement sie vorsieht und die Partnerin gemeldet wurde – bei gemeinsamen Kindern stehen die Chancen besser, garantiert ist es nicht. Und im Erbrecht gilt: Ohne Testament erbt die Partnerin nichts, weil sie gesetzlich nicht als Erbin vorgesehen ist.
Ebenso lohnt sich ein Blick auf bestehende Versicherungen. Reicht die finanzielle Absicherung aus, wenn ein Elternteil längere Zeit arbeitsunfähig wird? Welche Folgen hätte ein Todesfall für die Familie? Solche Fragen lassen sich sachlich beantworten. Vorsorge ist auch hier besser als Nachsicht. Und Lösungen sind einfacher, solange kein akuter Handlungsdruck besteht.
Der Blick auf das Ganze
Hier setzt eine unabhängige Finanzplanung an: Sie betrachtet nicht einzelne Produkte oder Versicherungen, sondern die finanzielle Situation als Ganzes: Einkommen, Vorsorge, Vermögen, Steuern, Absicherung und die persönlichen Ziele der Familie.
Manchmal genügen wenige Anpassungen. Ein Einkauf in die Pensionskasse zum richtigen Zeitpunkt, eine Säule 3a auf den Namen des betreuenden Elternteils, eine klare Regelung für den Todesfall bei unverheirateten Paaren – solche Schritte kosten wenig und verändern über zwanzig Jahre viel.
Welche davon passen, lässt sich nie pauschal beantworten. Jede Familie bringt andere Voraussetzungen mit. Finanzielle Fairness lässt sich nicht mit einer Formel herstellen. Sie beginnt dort, wo Paare ihre Lebensentscheidung gemeinsam treffen. Welche Lösungen dafür sinnvoll sind, lässt sich nur anhand der konkreten Situation beurteilen – genau darin liegt der Wert einer unabhängigen Finanzplanung.
Häufige Fragen
Wie stark sinkt die Rente, wenn ich für die Kinder das Pensum reduziere?
Das hängt von Lohn und Pensionskasse ab. Wer bei einem Vollzeitlohn von 100’000 Franken sechs Jahre zu 50 Prozent und danach zu 80 Prozent arbeitet, verliert je nach Vorsorgeeinrichtung rund 55’000 bis 90’000 Franken an Alterskapital – etwa 300 bis 500 Franken weniger Rente, jeden Monat ab der Pensionierung.
Warum trifft Teilzeitarbeit das Pensionskassenguthaben besonders stark?
Wegen des Koordinationsabzugs. Von jedem Lohn wird für die zweite Säule ein fixer Betrag abgezogen, bevor die Beiträge berechnet werden. Bei Teilzeit fällt dieser Abzug prozentual viel stärker ins Gewicht. Wer 50 Prozent arbeitet, zahlt oft nur für rund ein Drittel des Vollzeitlohns in die Pensionskasse ein. Die Vorsorge sinkt stärker als der Lohn.
Welche finanziellen Folgen hat ein reduziertes Pensum für unverheiratete Frauen?
Grössere als für verheiratete Frauen. Ohne Trauschein gibt es bei einer Trennung keine Teilung der Pensionskasse und keinen Unterhalt für die Partnerin selbst. Stirbt der Partner, besteht kein Anspruch auf eine AHV-Witwenrente, und aus der Pensionskasse wird nur gezahlt, wenn das Reglement es vorsieht und die Partnerin gemeldet ist. Ohne Testament erbt sie nichts. Ein Konkubinatsvertrag, ein Testament und die Meldung bei der Pensionskasse schaffen Abhilfe.
Wie können Paare die Vorsorgelücke ausgleichen?
Mit gezielten Schritten: Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen in die Säule 3a auf den Namen des betreuenden Elternteils, gemeinsamer Vermögensaufbau oder regelmässige Überträge an den Partner mit dem kleineren Pensum. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Vermögen, Steuersituation und Zivilstand ab.
Betrifft der Gender Pension Gap auch die AHV?
Kaum. Bei der AHV bestehen dank Erziehungsgutschriften und Einkommenssplitting praktisch keine geschlechtsbedingten Unterschiede. Die gesamte Rentenlücke von rund einem Drittel entsteht in der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule.
Hinweis: Die genannten Zahlen zum Rentenverlust beruhen auf einer Modellrechnung mit einem angenommenen Vollzeitlohn von 100’000 Franken und den BVG-Werten 2026. Der tatsächliche Effekt hängt vom individuellen Pensionskassenplan ab. Die Angaben ersetzen keine persönliche Beratung.