Mit dem Ja zur Individualbesteuerung hat die Schweiz einen grundlegenden Systemwechsel beschlossen. Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Altersvorsorge.
Es ist zwar frühestens ab 2030 mit einer Einführung zu rechnen, und die kantonalen Tarife und Abzüge sind noch nicht definiert. Aber es lohnt sich, die Konsequenzen jetzt schon zu verstehen.
Adieu gemeinsamer Steuervorteil
Bislang wurden Ehepaare gemeinsam besteuert. Dadurch konnten Abzüge – etwa in der Säule 3a – optimal genutzt werden, unabhängig davon, wer wie viel verdient.
Mit der Individualbesteuerung verändert sich diese Logik grundlegend:
- Jeder versteuert nur noch sein eigenes Einkommen
- Abzüge wirken nur noch auf individueller Ebene
- Unterschiede im Einkommen werden steuerlich stärker relevant
Das hat eine direkte Konsequenz: Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich nicht mehr automatisch für beide Partner gleichermassen. Gerade bei stark unterschiedlichen Einkommen kann der Steuervorteil für die Person mit tieferem Einkommen deutlich kleiner ausfallen oder ganz wegfallen.
Rendite neu denken – nicht nur Steuern sparen
Entscheidend ist künftig die individuelle Steuerwirkung – und die Gesamtrendite nach Steuern. Bei tieferen Einkommen kann es sinnvoll sein, Alternativen zur gebundenen Vorsorge zu prüfen, zum Beispiel flexible Anlagen oder Wertschriftenlösungen ausserhalb der Säule 3a. Denn wenn die Steuerersparnis gering ist, verliert die 3a einen Teil ihres Vorteils.
Wer die eigene Einkommenssituation jetzt analysiert, ist klar im Vorteil – noch bevor die neuen Regeln greifen.
Mehr Spielraum beim Kapitalbezug
Bisher wurden gleichzeitige Kapitalbezüge von Ehepaaren zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Neu wird jede Person separat besteuert, Bezüge können unabhängig voneinander geplant werden.
Das eröffnet zusätzliche Möglichkeiten:
- Gestaffelte Bezüge pro Person
- Gezieltere Steueroptimierung über mehrere Jahre
- Die Staffelung reduziert weiterhin die Steuerprogression – das bleibt unverändert
Finanzplanung wird individueller und anspruchsvoller
Vermögen und Einkommen müssen dann klar zugeordnet werden. Da Kantone eigene Tarife und Abzüge definieren werden, bleibt die konkrete Steuerwirkung stark vom Wohnort abhängig.
Eine einmal getroffene Vorsorgestrategie reicht deshalb nicht mehr aus. Regelmässige Überprüfungen werden wichtiger.
Was jetzt sinnvoll ist:
- Einkommenssituation im Haushalt analysieren
- Vorsorgelösungen individuell prüfen
- Eigentumsverhältnisse klären (Konten, Vermögen, Immobilien)
- Bezug von Vorsorgegeldern frühzeitig planen
Die zentrale Frage lautet künftig nicht mehr: «Wie optimieren wir als Paar?» Sondern: «Was ist für jede einzelne Person sinnvoll?»
Gute Planung bedeutet künftig vor allem eines: differenzierter hinschauen.