Es schien alles perfekt zu laufen – bis plötzlich der Partner seine Koffer packt und auszieht, und man vor einem Scherbenhaufen steht. Was emotional bereits eine enorme Belastung darstellt, führte im unten geschilderten Fall zusätzlich zu erheblichen finanziellen Problemen und einer hektischen Wohnungssuche in Zürich. Ein Konkubinatsvertrag hätte zumindest in praktischen Belangen für Entlastung sorgen können.
Frau Keller und Herr Hauser führten eine glückliche Beziehung und teilten sich eine schöne Wohnung in Zürich. Dass der Mietvertrag auf Frau Keller lief, stellte in den Augen des Paares kein Problem dar, da sie sich beide an den Mietkosten und anderen Ausgaben fair beteiligten. Das Paar hatte keine Kinder, so war auch die Altersvorsorge unkompliziert. Beide zahlten ohne Unterbrechung in ihre eigenen Pensionskassen ein, bestritten die eigenen Ausgaben und bewirtschafteten ihre Ersparnisse.
Emotioneller Schock und finanzielle Herausforderung
Doch dann kam der erwähnte Tag, an dem Herr Hauser unerwartet auszog. Für Frau Keller geschah dies völlig überraschend. Es war in erster Linie ein emotionaler Schock. Der plötzliche Verlust einer langjährigen Beziehung hinterließ sie sprichwörtlich im freien Fall. Zu allem Übel kamen nun auch noch finanzielle und organisatorische Herausforderungen auf sie zu. Das Paar hatte keine Vereinbarung getroffen, wie die Miete im Falle einer Trennung zu handhaben sei. Folglich musste Frau Keller ab dem Zeitpunkt der Trennung allein für die gesamte Miete aufkommen, was bei einer monatlichen Miete von 4’500 Franken ein grosses Problem darstellte.
"Auf einen Konkubinatsvertrag zu verzichten war rückblickend naiv von mir."
Was der Konkubinatsvertrag regeln kann
- Wem gehört was? Führen einer Inventarliste
- Regelung, wer nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt und welche Kündigungsfristen gelten
- Aufteilung der Haushaltskosten
- Allfällige Unterhaltsbeiträge, die der finanzkräftigere Partner dem wirtschaftlich Schwächeren zahlt
- Regelung zu allfälligen Einbussen bei der AHV und der Pensionskasse
- Regelung der Eigentumsverhältnisse bei gemeinsamem Wohneigentum
Nun musste sie nicht nur mit dem Scheitern ihrer Beziehung zurechtkommen, sondern auch finanziell über die Runden kommen und gleichzeitig eine neue Unterkunft finden. Eine äußerst unangenehme Situation.
Situation gemeistert, aber nicht spurlos
Rückblickend hat Frau Keller die Situation gut gemeistert. Es dauerte zwar einige Monate, bis sie eine neue passende Bleibe gefunden hatte, aber letztendlich konnte sie umziehen und lebt nun in einer kleineren, kostengünstigeren Wohnung, ebenfalls in Zürich. Dennoch hat die Situation finanzielle Spuren hinterlassen. Die geplante Weltreise musste verschoben werden, da sie einen Teil des dafür ersparten Geldes für die hohe Miete einsetzen musste.
Mit dem heutigen Wissen würde Frau Keller in Bezug auf die Miete nicht mehr so vorgehen. Sie würde entweder den Mietvertrag auf sich und ihren Partner ausstellen lassen oder in einem Konkubinatsvertrag festlegen, wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist, um die Problematik zu entschärfen.
Anspruchsvollere Konstellationen
Für ein kinderloses unverheiratetes Paar ohne Wohneigentum gibt es nur relativ wenige Dinge, die in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden sollten. Bei Konkubinaten mit Kindern und Wohneigentum ist der Handlungsbedarf schon größer. Hier spielen Hypotheken und Hypothekarzinsen eine Rolle, und auch das Thema Altersvorsorge wird relevant, sobald ein Elternteil sein Arbeitspensum reduziert oder sogar ganz aufhört zu arbeiten (siehe auch Kasten «Was der Konkubinatsvertrag regeln kann»).
Frau Keller wird uns jedenfalls sofort kontaktieren, wenn sie in eine Situation kommt, in der ein Konkubinatsvertrag sinnvoll ist.
Kontaktieren auch Sie uns, wenn Sie nähere Infos zu diesem Thema wünschen, oder denken, dass Ihre Situation nach einem solchen Vertrag verlangt.
Was der Konkubinatsvertrag regeln kann
- Wem gehört was? Führen einer Inventarliste
- Regelung, wer nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt und welche Kündigungsfristen gelten
- Aufteilung der Haushaltskosten
- Allfällige Unterhaltsbeiträge, die der finanzkräftigere Partner dem wirtschaftlich Schwächeren zahlt
- Regelung zu allfälligen Einbussen bei der AHV und der Pensionskasse
- Regelung der Eigentumsverhältnisse bei gemeinsamem Wohneigentum
Frau Keller war gezwungen, schnellstmöglich eine neue, kostengünstigere Wohnung zu finden. Doch dies gestaltete sich in der Praxis schwieriger als gedacht, da Wohnungen in Zürich bekanntlich knapp und die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen sind.
Nun musste sie nicht nur mit dem Scheitern ihrer Beziehung zurechtkommen, sondern auch finanziell über die Runden kommen und gleichzeitig eine neue Unterkunft finden. Eine äußerst unangenehme Situation.
Situation gemeistert, aber nicht spurlos
Rückblickend hat Frau Keller die Situation gut gemeistert. Es dauerte zwar einige Monate, bis sie eine neue passende Bleibe gefunden hatte, aber letztendlich konnte sie umziehen und lebt nun in einer kleineren, kostengünstigeren Wohnung, ebenfalls in Zürich. Dennoch hat die Situation finanzielle Spuren hinterlassen. Die geplante Weltreise musste verschoben werden, da sie einen Teil des dafür ersparten Geldes für die hohe Miete einsetzen musste.
Mit dem heutigen Wissen würde Frau Keller in Bezug auf die Miete nicht mehr so vorgehen. Sie würde entweder den Mietvertrag auf sich und ihren Partner ausstellen lassen oder in einem Konkubinatsvertrag festlegen, wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist, um die Problematik zu entschärfen.
Anspruchsvollere Konstellationen
Für ein kinderloses unverheiratetes Paar ohne Wohneigentum gibt es nur relativ wenige Dinge, die in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden sollten. Bei Konkubinaten mit Kindern und Wohneigentum ist der Handlungsbedarf schon größer. Hier spielen Hypotheken und Hypothekarzinsen eine Rolle, und auch das Thema Altersvorsorge wird relevant, sobald ein Elternteil sein Arbeitspensum reduziert oder sogar ganz aufhört zu arbeiten (siehe auch Kasten «Was der Konkubinatsvertrag regeln kann»).
Frau Keller wird uns jedenfalls sofort kontaktieren, wenn sie in eine Situation kommt, in der ein Konkubinatsvertrag sinnvoll ist.
Kontaktieren auch Sie uns, wenn Sie nähere Infos zu diesem Thema wünschen, oder denken, dass Ihre Situation nach einem solchen Vertrag verlangt.