Junge Frau mit optimistischem Gesichtsausdruck steht am Fenster und schaut durch den Vorhang nach draussen

1e – Eigenständige Wahl der Anlage in der Pensionskasse

Ihr koordiniertes Jahreseinkommen liegt über 132’300 Franken im Jahr? Sie hätten gerne Einfluss darauf, wie Ihr Geld in der Pensionskasse verwaltet wird? Im Rahmen eines sogenannten 1e-Pensionsplans ist dies möglich.

Landläufig besteht die Auffassung, dass man bei der beruflichen Vorsorge als Versicherter keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen kann. Die Beiträge werden von der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung so investiert, wie es der Anlageausschuss festgelegt hat. Daran gibt es grundsätzlich nichts auszusetzen. Die Anlagen werden schliesslich von professionellen Vermögensverwaltern im Rahmen der gesetzlichen Leitplanken verwaltet. Doch ist das der Weisheit letzter Schluss?

Individuelle Anlagestrategien sind möglich
Vielleicht haben Sie sich jedoch schon gefragt, weshalb bei der Pensionskasse nicht möglich ist, was beim Wertschriftensparen in der 3. Säule und bei Freizügigkeitsgeldern funktioniert. Gerade, weil die Pensionskasse meist den grössten Teil der Altersvorsorge bildet, wäre es doch interessant, die Anlagestrategie dem persönlichen FinanzPlan anzupassen. Je jünger man ist, desto sinnvoller können Anlagen sein, die zwar kurzfristig grösseren Kursschwankungen unterliegen, langfristig jedoch höhere Renditen erwirtschaften. Und je näher man sich dem Zeitpunkt der Pensionierung nähert, desto sinnvoller sind konservative Anlagestrategien. Damit lässt sich sicherstellen, dass das Alterskapital zum gewünschten Zeitpunkt in voller Höhe zur Verfügung steht. Mit einem 1e-Pensionsplan können Sie das!

"Mit dem 1e-Vorsorgeplan können Sie einen Teil des PK-Guthabens gemäss Ihrem persönlichen Risikoprofil investieren."

Wieso 1e?
Der Begriff «1e» ist etwas verwirrend, wenn man bedenkt, dass wir hier von der beruflichen Vorsorge, also der 2. Säule sprechen. Da wäre zum Beispiel 2e naheliegender. «1e» heissen diese Vorsorgepläne, da sie in Artikel 1e der Altersvorsorge-Verordnung (BVV2) geregelt sind. Dieser Artikel befasst sich mit freiwilligen Pensionskassen-Beiträgen aus dem Einkommensteil, der 150% des koordinierten Einkommens übersteigt. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 132’300 Franken.

In der Praxis heisst das, dass sie mitbestimmen können, wie die Anteile Ihres versicherten Lohnes, die 132’300 Franken übersteigen, investiert werden. Sie dürfen aus maximal zehn Anlagestrategien auswählen, wovon mindestens eine risikoarm sein muss.  

Vorteile für den Arbeitnehmer
Neben der Wahl der Anlagestrategie, sprechen aus Arbeitnehmersicht noch weitere Faktoren für einen 1e-Pensionsplan. So wird zum Beispiel der gesamte Nettogewinn der versicherten Person gutgeschrieben. Dies geht damit einher, dass es keine Zinsgarantie gibt und das Verlustrisiko logischerweise auch bei der versicherten Person liegt. Im 1e-Plan werden keine Kapitalerträge zugunsten anderer Versicherter umverteilt. Und die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Der 1e-Pensionsplan im Überblick

Vorteile Arbeitnehmer:

Vorteile Arbeitgeber:

Der 1e-Pensionsplan im Überblick

Vorteile Arbeitnehmer:

Vorteile Arbeitgeber:

Vorteile für den Arbeitgeber
Bei 1e-Plänen ist keine Unterdeckung möglich. Daher besteht kein Sanierungsrisiko. 1e-Vorsorgepläne machen einen Arbeitgeber für gut qualifizierte Führungskräfte attraktiver. Das hilft einerseits beim Rekrutieren, unterstützt aber auch die Personalbindung.

Dies sind nur die wichtigsten Fakten zum Thema 1e-Pensionsplan. Weitere Schlagwörter in diesem Zusammenhang sind wählbare Sparbeiträge, tiefere Risikoprämien, flexible Kategorien und die noch exotische Selbst-Hypothek. Letztere setzt aktuell etwas Abklärungsaufwand voraus, da sich diese Möglichkeit noch nicht bei allen Steuerbehörden etabliert hat.

Fazit
1e-Vorsorgepläne sind ein interessanter Teil der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie bieten einige Vorteile und Freiheiten. Sie können auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt und an Ihre Lebensphasen angepasst werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Vorsorgeeinrichtung, ob für Sie die Möglichkeit eines 1e-Pensionsplan besteht. Und lassen Sie sich von uns beraten, um diese Vorsorgeform in den Kontext Ihres FinanzPlans zu setzen.

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