Ein pensioniertes, fröhliches Pärchen

Umwandlungssatz in der Pensionskasse: Auswirkungen auf Rente und FinanzPlan

Die laufende Senkung des Umwandlungssatzes reduziert die Rentenauszahlungen aus der Pensionskasse spürbar. Wer sich für die Pensionierung vorbereitet, sollte die Folgen genau kennen – und frühzeitig planen.

Anna, 64 Jahre alt, steht kurz vor ihrer Pensionierung und überlegt, ob sie ihr Pensionskassengeld als Rente oder Kapital beziehen soll. Sie hat immer wieder gehört, dass der Umwandlungssatz sinkt, ist sich aber unsicher, was das konkret für sie bedeutet. Wird sie genug Rente erhalten? Oder sollte sie lieber das Kapital nehmen und selbst verwalten?

Viele Menschen stehen vor genau dieser Entscheidung – und häufig fällt sie ohne das nötige Wissen über die finanziellen Auswirkungen. Was genau bedeutet der Umwandlungssatz für Ihre Altersvorsorge? Und wie kann man sicherstellen, dass man die beste Wahl für seine individuelle Situation trifft?

Was ist der Umwandlungssatz und warum sinkt er?

Der Umwandlungssatz in der Pensionskasse bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Kapitals als jährliche Rente ausbezahlt wird. In der Schweiz wird dieser Satz seit Jahren kontinuierlich gesenkt – sowohl im BVG-Obligatorium als auch in der überobligatorischen Versicherung.

„Viele unserer Kunden unterschätzen die langfristigen Auswirkungen des sinkenden Umwandlungssatzes.“ – Mario Huber, Finanzexperte bei Huber & Bruderer

Rente oder Kapital? Die richtige Entscheidung treffen

Die Wahl zwischen Rente und Kapital ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Pensionierung. Wer sich für die Rente entscheidet, erhält ein lebenslanges Einkommen – allerdings mit der Unsicherheit, wie lange man lebt. Beim Kapitalbezug steht das Geld sofort zur Verfügung, bringt aber die Herausforderung der eigenen Finanzverwaltung mit sich. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit, nicht verbrauchtes Kapital an die eigenen Kinder oder Erben weiterzugeben – eine Option, die beim Rentenbezug entfällt, da das verbleibende Kapital in die Pensionskasse zurückfliesst.

Eine fundierte Entscheidung kann viel Geld sparen. Wir zeigen anhand von Rechenbeispielen, welche Faktoren eine Rolle spielen.

Rechenbeispiele: So beeinflusst der Umwandlungssatz Ihre Altersvorsorge

Tieferer Umwandlungssatz vs. höhere Lebenserwartung

Ein zentraler Grund für die Senkung des Umwandlungssatzes ist die steigende Lebenserwartung. Während ein 65-jähriger Mann heute rund fünf Jahre länger lebt als 1985, sind es bei Frauen etwa 3,5 Jahre mehr. Das bedeutet, dass das angesparte Pensionskassenkapital über eine längere Zeit gestreckt werden muss – die jährliche Rente fällt also tiefer aus.

Beispiel:

    • Pensionierung 2014: CHF 1,5 Mio. Kapital, Umwandlungssatz 6% → jährliche Rente: CHF 90’000
    • Pensionierung 2024: CHF 1,5 Mio. Kapital, Umwandlungssatz 5% → jährliche Rente: CHF 75’000

Ein Rentner, der sich 2014 pensionieren liess, musste mindestens 82 Jahre alt werden, um sein Kapital über die Rente „zurückzuerhalten“. 2024 liegt diese Schwelle bereits bei 85 Jahren.

Tieferer Umwandlungssatz vs. Witwenrente

Angenommen, ein Rentner aus unserem Beispiel stirbt fünf Jahre nach seiner Pensionierung. Seine Witwe erhält in der Regel eine Witwenrente von 60% seiner Altersrente:

  • 2014-Szenario: CHF 54’000/Jahr
  • 2024-Szenario: CHF 45’000/Jahr

Um das verbleibende Kapital durch die Witwenrente aufzubrauchen, müsste die Witwe 2014 mindestens 87 Jahre und 2024 bereits 93 Jahre alt werden. Stirbt sie früher, profitiert die Pensionskasse vom Restkapital.

Welche Auswirkungen hat das auf Ihren FinanzPlan?

Die Senkung des Umwandlungssatzes hat direkte Konsequenzen für Ihre Altersvorsorge. Folgende Überlegungen sollten in Ihre Finanzstrategie einfliessen:

1. Langlebigkeitsrisiko absichern

Wer eine hohe Lebenserwartung hat, sollte die Rente als Option in Betracht ziehen, um ein lebenslanges Einkommen zu sichern.

2. Flexibilität vs. Sicherheit

Ein Kapitalbezug bietet mehr Flexibilität, erfordert aber eine solide Finanzplanung, um das Vermögen nachhaltig zu verwalten.

3. Steuerliche Aspekte beachten

Kapitalbezüge werden einmalig besteuert, während Renten fortlaufend zu versteuern sind. Eine individuelle Steuerplanung kann hier entscheidend sein.

4. Hinterlassenes Vermögen

Wer Wert darauf legt, dass nicht verbrauchtes Kapital an Angehörige weitergegeben wird, sollte den Kapitalbezug prüfen, da bei der Rente das Restkapital an die Pensionskasse fällt.

Es gibt keine universell richtige Entscheidung – die Wahl zwischen Rente und Kapital hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wer seine Altersvorsorge optimal gestalten möchte, sollte frühzeitig planen und alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Die Experten von Huber & Bruderer stehen Ihnen zur Seite, um die richtige Strategie für Ihre individuelle Situation zu finden.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Pensionsplanung? Kontaktieren Sie uns – wir bei Huber & Bruderer helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihren FinanzPlan zu finden.

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