Besteuerungen von Kapitalanlagen

Besteuerung von Kapitalleistungen: Was Sie wissen müssen und warum es Ihre Finanzplanung betrifft

Der Bundesrat plant, frühestens ab 2028 die Bundessteuer auf Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a) zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Personen, die ihr Vorsorgekapital als einmalige Auszahlung beziehen möchten. Doch was bedeutet das konkret für Ihre finanzielle Zukunft? Und wie sollten Sie sich darauf vorbereiten? Hier die wichtigsten Fakten.

Höhere Steuern auf Kapitalbezug: Das ändert sich

Bisher werden Kapitalleistungen aus der 2. und 3. Säule mit einem günstigen Steuersatz von maximal 2,3 % auf Bundesebene besteuert. Künftig soll ein progressiver Tarif gelten, mit einem Höchststeuersatz von 11,5 % für Kapitalbeträge über 10 Millionen Franken. Auch kleinere Kapitalbezüge sind betroffen, wenn auch in geringerem Ausmass. Das bedeutet, dass grössere Beträge künftig deutlich mehr Steuern kosten.

Beispiele für die Mehrbelastung:

  • Kapitalbezug von 1’000’000 CHF: Zusätzliche Steuerbelastung von ca. 20’000 CHF
  • Kapitalbezug von 2’000’000 CHF: Zusätzliche Steuerbelastung von ca. 72’000 CHF
  • Kapitalbezug von 10’000’000 CHF: Steuersatz steigt auf 11,5 %

(Diese Zahlen beziehen sich nur auf die Bundessteuer. Kantonale und kommunale Steuern kommen weiterhin dazu. Die Gesamtbelastung kann je nach Wohnort erheblich variieren.)

Neu ist auch: Ehepaare sollen künftig individuell besteuert werden. Bisher wurden Kapitalbezüge von Ehegatten gemeinsam versteuert – mit entsprechend höherer Progression. Die Einzelbesteuerung reduziert diese Belastung und stellt verheiratete und unverheiratete Paare steuerlich gleich.

Einkäufe in die Pensionskasse bleiben weiterhin steuerlich absetzbar, und Kapital in der Ansparphase bleibt steuerfrei. Zudem bleiben Rentenbezüge von der Reform unberührt – sie werden wie bisher als Einkommen versteuert.

Was bedeutet das für Ihre Finanzplanung?

Diese Steuerreform macht es noch wichtiger, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Wer Kapital statt Rente beziehen will, sollte jetzt umso genauer hinschauen:

  1. Steuern mit einplanen: Durch die neuen Tarife kann die Steuerlast steigen. Eine frühzeitige Planung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
  2. Lebenslange Absicherung prüfen: Wer Kapital bezieht, muss sicherstellen, dass es für den gesamten Ruhestand reicht.
  3. Wohnort als Steuerfaktor: Je nach Kanton gelten unterschiedliche Steuertarife. Ein Vergleich kann sich lohnen. Besonders im Hinblick auf die Kombination von Bundes- und Kantonssteuer lohnt sich ein Blick auf mögliche Alternativen beim Wohnsitz.
  4. Vermögensstrategie festlegen: Kapital richtig anzulegen ist entscheidend, um später finanziell abgesichert zu sein. Zinsniveau, Lebenserwartung und Inflation sind dabei zentrale Faktoren, die individuell berücksichtigt werden müssen.
  5. Alternativen durchdenken: Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast durch gestaffelte Bezüge zu reduzieren. Auch Teillösungen – etwa eine Kombination aus Rente und Kapital – können sich lohnen. Hier hilft eine sorgfältige Simulation weiter.

Frühzeitig planen lohnt sich!

Noch ist die Reform nicht verabschiedet. Sie ist Teil des „Entlastungspakets 27“ und wird derzeit politisch beraten. Ein Inkrafttreten ist frühestens per 1. Januar 2028 denkbar. Sicher ist: Eine durchdachte Finanzplanung hilft, auf alle Möglichkeiten vorbereitet zu sein.

Mit unserem FinanzPlan von Huber & Bruderer analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine Strategie, damit Sie steuerlich und finanziell optimal aufgestellt sind.

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